Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz |
Telefon: | 075318000 |
E-Mail: | info@lrakn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstr. 100, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619260 |
Fax: | 074619263087 |
E-Mail: | info@landkreis-tuttlingen.de |
Anschrift: | Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen |
Telefon: | 077219130 |
Fax: | 077219138900 |
E-Mail: | poststelle@lrasbk.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 110, 79761 Waldshut-Tiengen |
Telefon: | 07751861301 |
Fax: | 07751861399 |
E-Mail: | post@landkreis-waldshut.de |
Anschrift: | Königstraße 36, 78628 Rottweil |
Telefon: | 07412440 |
E-Mail: | info@landkreis-rottweil.de |
Anschrift: | Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 075711022151 |
Fax: | 075711021029 |
E-Mail: | info@lrasig.de |
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Singen im Landkreis Konstanz liegt am Westrand des Hegaus und fand 787 seine erste schriftliche Nennung. Namhafte Museen wie das Städtische Kunstmuseum und das archäologische Hegau-Museum im Schloss...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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