Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 071319947434 |
Fax: | 071319947091 |
E-Mail: | vermessungsamt@landratsamt-heilbronn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 07211336201 |
Fax: | 07211336209 |
E-Mail: | la@karlsruhe.de |
Anschrift: | Gaisbergstraße 7 , 69115 Heidelberg |
Telefon: | 062215824000 |
Fax: | 062215824900 |
E-Mail: | vermessungsamt@heidelberg.de |
Anschrift: | Östliche Karl-Friedrich-Str. 58, 75175 Pforzheim |
Telefon: | 072313081911 |
Fax: | 072313081605 |
E-Mail: | vermessungsamt@enzkreis.de |
Anschrift: | Östliche Karl-Friedrich-Straße 4, 75175 Pforzheim |
Telefon: | 07231393230 |
Fax: | 0723139391518 |
E-Mail: | vla@pforzheim.de |
Anschrift: | Hindenburgstraße 30/1, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411442007 |
Fax: | 0714114459215 |
E-Mail: | vermessung.flurneuordnung@landkreis-ludwigsburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die ländliche Gemeinde Ittlingen liegt im Westen des Landkreises Heilbronn in Baden-Württemberg. Die katholische Kirche St. Michael und die Neuapostolische Kirche von Ittlingen sind schlichte Bauten aus...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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