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Der Gewerbeeintrag Maler Fips in Lauffen am Neckar ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen.
Maler Fips
Wir sind Ihr Maler in Lauffen und kommen zu jedem Kunden, egal ob nur ein kleines Anliegen besteht, oder ein Großprojekt in Planung ist, jeder einzelne ist uns wichtig. Jeder Kunde wird individuell und zielorientiert beraten, um am Ende des Tages genau die Leistung zu erhalten, welche er sich auch erwünscht hatte. Ob Privatkunde, Gewerblicher Kunde oder auch Bauträger, hinter jedem Kunden steckt ein Mensch, welcher uns wichtig ist.
Lauffen am Neckar liegt im Landkreis Heilbronn und ist sehr bekannt für den Weinanbau sowie als Geburtsstadt von Friedrich Hölderlin. Lauffen liegt ca. 50km nördlich von Stuttgart und wurde 823 erstmals...
Weitere Einträge zu Bauunternehmen in Lauffen am Neckar im Branchenbuch
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Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.
Bauplanung
Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.
Bauleitung
Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.
Bauträger
Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.