Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hindenburgstr. 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
Fax: | 07141144396 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kronprinzstraße 13, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071121659828 |
E-Mail: | sportundbewegung@stuttgart.de |
Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515010 |
Fax: | 071515011525 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Aicher Str. 26, 70794 Filderstadt |
Telefon: | 071170030 |
Fax: | 071139021036 |
E-Mail: | schulverwaltung@lra-es.de |
Anschrift: | Parkstraße 4, 71032 Böblingen |
Telefon: | 07031675730 |
Fax: | 07031437749 |
E-Mail: | info@sportkreis-bb.de |
Anschrift: | Lerchenstr. 40, 74072 Heilbronn |
Telefon: | 07131994309 |
Fax: | 07131994195 |
E-Mail: | Schul-u.Kulturamt@landratsamt-heilbronn.de |
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Möglingen befindet sich im südwestlichen Neckarbecken, am Ostrand des Strohgäus. In einer der alten Zehntscheuern befinden sich heute die Gemeindebibliothek und eine Galerie mit außergewöhnlichen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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