Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Illenauer Allee 73, 77855 Achern |
Telefon: | 078416421191 |
Fax: | 078416423190 |
E-Mail: | stadtkasse@achern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck |
Telefon: | 0784280214 |
Fax: | 0784280275 |
E-Mail: | info@kappelrodeck.de |
Anschrift: | Rheinstraße 52, 77866 Rheinau |
Telefon: | 07844400330 |
E-Mail: | mailpost@rheinau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 47, 77815 Bühl |
Telefon: | 072239350 |
Fax: | 07223935207 |
E-Mail: | stadt@buehl.de |
Anschrift: | Ortenauer Straße 13, 77767 Appenweier |
Telefon: | 07805959423 |
Fax: | 07805959444 |
E-Mail: | haensle@appenweier.de |
Anschrift: | Eisenbahnstraße 1, 77704 Oberkirch |
Telefon: | 0780282228 |
Fax: | 0780282550 |
E-Mail: | stadt@oberkirch.de |
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Achern im Ortenaukreis liegt ca. 19km nordöstlich von Offenburg am Fuß des Schwarzwaldes. Erstmals 1095 urkundlich erwähnt, ist Achern gegliedert in die Kernstadt sowie die Stadtteile Fautenbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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