Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012231 |
Fax: | 071515012482 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071411440 |
Fax: | 07141144396 |
E-Mail: | mail@landkreis-ludwigsburg.de |
Anschrift: | Mathildenstraße 29/1, 71638 Ludwigsburg |
Telefon: | 071419102809 |
Fax: | 071419102230 |
E-Mail: | tiefbau@ludwigsburg.de |
Anschrift: | Münzstr. 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917557241 |
Fax: | 07917557433 |
E-Mail: | info@lrasha.de |
Anschrift: | Röntgenstraße 16 - 18, 73728 Esslingen |
Telefon: | 0711390242405 |
Fax: | 0711390252405 |
E-Mail: | baurecht@lra-es.de |
Anschrift: | Ritterstraße 17, 73728 Esslingen |
Telefon: | 071135122503 |
Fax: | 07113512552616 |
E-Mail: | tiefbauamt@esslingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Touristisch ist Auenwald märchenhaft gelegen, da es am Fuße des Schwäbischen Waldes liegt. Zu den baulichen Sehenswürdigkeiten zählt die Burg Ebersberg, die im Jahre 1226 errichtet wurde. Heute sind von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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