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Anschrift: | Griesstraße 10, 72793 Pfullingen |
Telefon: | 0712170303402 |
Fax: | 0712170303010 |
E-Mail: | info@pfullingen.de |
Anschrift: | Aulberstr. 27, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214800 |
Fax: | 071214801821 |
E-Mail: | ordnungsamt@kreis-reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 22, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071213035588 |
Fax: | 071213032150 |
E-Mail: | stadt@reutlingen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm |
Telefon: | 071218921470 |
Fax: | 071218923910 |
E-Mail: | stefanie.mau@eningen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 17, 72805 Lichtenstein |
Telefon: | 071296960 |
Fax: | 071296389 |
E-Mail: | info@gemeinde-lichtenstein.de |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 72827 Wannweil |
Telefon: | 07121958523 |
Fax: | 07121958510 |
E-Mail: | info@gemeinde-wannweil.de |
Anschrift: | Hauptstr. 2, 72820 Sonnenbühl |
Telefon: | 0712892514 |
Fax: | 0712892550 |
E-Mail: | info@sonnenbuehl.de |
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Pfullingen im Landkreis Reutlingen liegt am Fuß der Schwäbischen Alb und wurde 937 erstmals in einer Urkunde genannt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Schönbergturm von 1906 als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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