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Der Gewerbeeintrag Notare am Bürgerpark Reisser Hechler Eberhardt in Reutlingen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Notar.
Notare am Bürgerpark Reisser Hechler Eberhardt
Termine nach Vereinbarung
Herzlich willkommen bei Notare Reisser und Hechler.
Das ganze Team des Notariats am Bürgerpark steht Ihnen in allen notariellen Angelegenheiten gerne zur Verfügung. Besondere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Vermögensnachfolge (Erbrecht), Familienrecht sowie Vorsorge. Unser Anspruch ist es, Ihr notarielles Anliegen in erstklassiger Qualität und kurzer Zeit zu bearbeiten. Wir beraten Sie gewissenhaft. Eine qualifizierte Ausbildung und stetige Fortbildung sind für uns selbstverständlich.
Für einen Termin oder bei Fragen rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne. Ihr Team vom Notariat am Bürgerpark
Reutlingen im gleichnamigen Landkreis liegt rechts der Echaz und wurde 1089/90 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Namhafte Museen wie das Naturkundemuseum Reutlingen, das Städtische Kunstmuseum Spendhaus...
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Begrifflich leitet sich Notar vom Lateinischen „notarius“ für Geschwindschreiber ab. U. a. nimmt der Notar Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen u. a. vor.
Beurkundung von Rechtsgeschäften
Hauptsächlich befassen sich Notare mit der Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie mit Tatsachenfeststellungen (z. B. Feststellungsurkunde). Maßgeblich dabei ist die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit des Notars.
Rechtsgebiete des Notars
Notare sind auf verschiedenen Rechtsgebieten tätig, wobei Spezialisierungen auf ein bestimmtes Gebiet möglich sind. U. a. sind das Grundstücksrecht, Familienrecht und das Erbrecht als wichtige Rechtsgebiete zu nennen.
Notar und Erbrecht
Innerhalb des Erbrechts ist das Beurkunden von Testamenten eine wichtige Aufgabe des Notars. Auch Erbverträge und Erbscheinanträge u. a. werden vom Notar beurkundet.
Hauptberuflicher Notar
In einigen Bundesländern gibt es hauptberuflich tätige Notare. Diese dürfen keine weitere bezahlte Amtstätigkeit oder einen anderen gewerblichen Beruf ausüben.