Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen |
Telefon: | 06224592119 |
Fax: | 06224592130 |
E-Mail: | info@sandhausen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen |
Telefon: | 06224704231 |
Fax: | 06224704252 |
E-Mail: | stadt@leimen.de |
Anschrift: | Nußlocher Straße 45, 69190 Walldorf |
Telefon: | 06227351300 |
Fax: | 06227351319 |
E-Mail: | stadt@walldorf.de |
Anschrift: | Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch |
Telefon: | 06224901127 |
Fax: | 06224901186 |
E-Mail: | info@nussloch.de |
Anschrift: | Mannheimer Straße 49, 68723 Oftersheim |
Telefon: | 06202597139 |
Fax: | 0620255051 |
E-Mail: | gemeindekasse@oftersheim.de |
Anschrift: | Marktstraße 13, 69168 Wiesloch |
Telefon: | 06222841 |
Fax: | 0622284377 |
E-Mail: | info@wiesloch.de |
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Die Gemeinde ist etwa acht Kilometer südlich von Heidelberg entfernt. Es gibt einen eigen Fußballverein SV Sandhausen, der seit 2008 in der 3. Liga mitspielt. Eines der wunderschönen Museen ist das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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