Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kurpfalzring 106, 69123 Heidelberg |
Telefon: | 062215221292 |
E-Mail: | denkmalschutzbehoerde@rhein-neckar-kreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg |
Telefon: | 062215825500 |
E-Mail: | baurechtsamt@heidelberg.de |
Anschrift: | Obertorstraße 9, 69469 Weinheim |
Telefon: | 0620182398 |
E-Mail: | bauordnungsamt@weinheim.de |
Anschrift: | Schloßgasse 41, 69502 Hemsbach |
Telefon: | 062017070 |
E-Mail: | post@hemsbach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 8, 69181 Leimen |
Telefon: | 06224704191 |
E-Mail: | sabine.thissen@leimen.de |
Anschrift: | Hebelstraße 7, 68723 Schwetzingen |
Telefon: | 0620287293 |
E-Mail: | baurecht@schwetzingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Schriesheim liegt nördlich von Heidelberg an der Bergstraße am Kanzelbach und wurde 764 erstmals schriftlich erwähnt. Gegliedert ist Schriesheim in die Stadtteile Schriesheim Altenbach und Ursenbach. Das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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