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Der Gewerbeeintrag Bestattungen Kraus, Inh. Steffen Schlecht in Michelbach an der Bilz ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Bauunternehmen.
Bestattungen Kraus, Inh. Steffen Schlecht
Seit 1988 bestehend, entstanden aus einem klassischen Schreinereibetrieb, der sich zunächst als “Dorfbestatter” Michelbach Bilz etabliert. Mittlerweile sind wir in ganz Schwäbisch Hall + Umkreis im Einsatz. Wir geben unser Bestes, Sie in Ihrem Schmerz durch den Verlust eines geliebten Menschen zu unterstützen. Seit 2020 wird das Unternehmen von der Tochter und Schwiegersohn weitergeführt, die bereits seit einigen Jahren mitarbeiten. Ein großes behindertengerechtes Büro mit Parkplätzen, bietet eine breite Palette an Auswahl. Zudem besitzen wir die neuste Technische Ausstattung und sind Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.
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Ein Bauunternehmen erbringt Leistungen des Baugewerbes. Die Bauleistungen werden sowohl im Hoch- und Tiefbau erbracht. Sie dienen der Herstellung, Instandsetzung und Instandhaltung von Bauwerken. Außerdem können durch Bauunternehmen Umbauten und Änderungen an Bauwerken vorgenommen werden, wie z. B. Rückbau oder Beseitigung derselben.
Bauplanung
Die Bauplanung dient der Entwicklung und der Gestaltung eines Bauvorhabens. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland. Gemeinsam mit dem Bauherrn entwickelte Ideen werden durch den Architekten in Bauzeichnungen umgesetzt. Dabei werden örtliche Gegebenheiten und Berechnungen in die Bauplanung einfließen.
Bauleitung
Durch eine Bauleitung wird eine Baustelle geleitet. Die Bauleitung verantwortet die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten. Eine Bauleitung kann sowohl für ein Bauunternehmen als auch für einen Bauherrn tätig sein. Allgemein sorgt die Bauleitung für eine termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Bauausführung.
Bauträger
Ein Bauträger lässt Wohn- und Gewerbeimmobilien bauen und verkauft sie. Der Bauträger baut also mit eigenem Geld und somit auf eigenes Risiko. Bei Bauvorhaben auf eigenen Grundstücken und damit auf eigene Rechnung ist der Bauträger gleichzeitig Bauherr. Bei Bauten auf fremden Grundstücken handelt der Bauträger in direkter Vertretung des Bauherrn und nimmt alle Aufgaben im Interesse des Bauherrn war.