Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 07917550 |
E-Mail: | u.hirschmann@lrasha.de |
Anschrift: | Am Säumarkt 6, 74523 Schwäbisch Hall |
Telefon: | 0791751233 |
E-Mail: | baerbel.naegele@schwaebischhall.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Allee 17, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 07940180 |
E-Mail: | info@hohenlohekreis.de |
Anschrift: | Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau |
Telefon: | 079401290 |
E-Mail: | info@kuenzelsau.de |
Anschrift: | Marktplatz 15, 74613 Öhringen |
Telefon: | 0794168171 |
E-Mail: | juergen.viel@oehringen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 74564 Crailsheim |
Telefon: | 079514031314 |
E-Mail: | norbert.praeger@crailsheim.de |
Anschrift: | Stiftshof 16, 71522 Backnang |
Telefon: | 07191894298 |
E-Mail: | baurechtsamt@backnang.de |
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Schwäbisch Hall im gleichnamigen Landkreis liegt im Kochertal und wurde wohl 1037 erstmals urkundlich erwähnt. Bekannt ist Schwäbisch Hall sehr als Standort der Fachhochschule Schwäbisch Hall. Zu den...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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