Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Krauchenwieser Str. 8, 72488 Sigmaringen |
Telefon: | 075711020 |
Fax: | 075711021234 |
E-Mail: | info@lrasig.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Oberamteistraße 11, 88348 Bad Saulgau |
Telefon: | 07581207120 |
Fax: | 07581207863 |
E-Mail: | info@bad-saulgau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 90, 88512 Mengen |
Telefon: | 07572607111 |
Fax: | 07572607700 |
E-Mail: | info@mengen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 88499 Riedlingen |
Telefon: | 0737118338 |
Fax: | 0737118355 |
E-Mail: | info@riedlingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 88422 Bad Buchau |
Telefon: | 0758280812 |
Fax: | 0758280840 |
E-Mail: | stadt@bad-buchau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 19, 88356 Ostrach |
Telefon: | 0758530034 |
Fax: | 0758530055 |
E-Mail: | info@ostrach.de |
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Durch die idyllische Gemeinde fließt die Donau. In den sehr informativen Heuneburgmuseum und Freilichtmuseum Heuneburg wird die keltische Geschichte thematisiert.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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