Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 5, 86316 Friedberg |
Telefon: | 082160020 |
Fax: | 08216002205 |
Anschrift: | Münchener Straße 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192233 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | agathe.mayer@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1 , 86150 Augsburg |
Telefon: | 082132412899 |
Fax: | 082132412897 |
E-Mail: | denkmal@augsburg.de |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131022425 |
Fax: | 082131021425 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081412814223 |
E-Mail: | bauordnung@fuerstenfeldbruck.de |
Anschrift: | Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck |
Telefon: | 081415190 |
Fax: | 08141519450 |
E-Mail: | bsz@lra-ffb.de |
Anschrift: | Bürgermeister-Zauner-Ring 11, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813174444 |
E-Mail: | wohnbau@lra-dah.bayern.de |
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Friedberg im landkreis Aichach-Friedberg grenzt östlich an die Stadt Augsburg und liegt an der Lechleite. Schon 1264 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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