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Friedhofsämter in Garching an der Alz - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Garching an der Alz
1.11 km von Garching an der Alz
Anschrift:Rathausplatz 1, 84518 Garching a. d. Alz
Telefon:086346210
Fax:0863462119
E-Mail:info@garching-alz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Garching an der Alz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Engelsberg
1.11 km von Garching an der Alz
Anschrift:Rathausplatz 1, 84549 Engelsberg
Telefon:0863462070
Fax:08634620723
E-Mail:gemeinde@engelsberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Mi 9-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-18 Uhr
Anschrift:Rathausplatz 1, 84579 Unterneukirchen
Telefon:0863498820
Fax:08634988222
E-Mail:info@unterneukirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Tacherting
6.88 km von Garching an der Alz
Anschrift:Trostberger Straße 9, 83342 Tacherting
Telefon:08621800624
Fax:08621800625
E-Mail:gemeinde@tacherting.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr (mittwochs geschlossen)
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Friedhofsverwaltung Kirchweidach (Kath. Pfarramt)
7.86 km von Garching an der Alz
Anschrift:Raiffeisenstraße 3, 84558 Kirchweidach
Telefon:08623215
E-Mail:pfarramt.kirchweidach@bistum-passau.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr
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Friedhofs-, Gemeindeverwaltung Tüßling
8.31 km von Garching an der Alz
Anschrift:Marktplatz 2, 84577 Tüßling
Telefon:0863389880
Fax:08633898822
E-Mail:info@tuessling.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8 - 12 Uhr sowie Do 14 - 18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Garching an der Alz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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