Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herbert-Falk-Str. 5, 92256 Hahnbach |
Telefon: | 09664913417 |
Fax: | 09664913434 |
E-Mail: | elisabeth.lederer@hahnbach.de |
Anschrift: | Schlossgraben 3, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621390 |
Fax: | 0962137605332 |
E-Mail: | auslaenderamt@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 92284 Poppenricht |
Telefon: | 09621658319 |
Fax: | 09621658320 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@poppenricht.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 5, 92237 Sulzbach-Rosenberg |
Telefon: | 09661510124 |
Fax: | 096614333 |
E-Mail: | info@sulzbach-rosenberg.de |
Anschrift: | Am Rathausplatz 1, 92242 Hirschau |
Telefon: | 0962281113 |
Fax: | 0962281713 |
E-Mail: | christian.piehler@hirschau.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621101800 |
Fax: | 09621101844 |
E-Mail: | standesamt@amberg.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 92249 Vilseck |
Telefon: | 096629923 |
Fax: | 096629919 |
E-Mail: | poststelle@vilseck.de |
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Hahnbach im Landkreis Amberg-Sulzbach liegt ca. 65km östlich von Nornberg im Tal der Vils. Schon 1121 wurde Hahnbach erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem das Amberger Tor als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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