Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Von-Hessing-Str. 5, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718014130 |
Fax: | 0971801774130 |
E-Mail: | kerstin.buehner@kg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt |
Telefon: | 0977194507 |
Fax: | 097719481507 |
E-Mail: | baurecht@rhoen-grabfeld.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718070 |
Fax: | 09718074444 |
E-Mail: | info@stadt.badkissingen.de |
Anschrift: | Markt 1, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 09721514470 |
Fax: | 09721514519 |
E-Mail: | sanierungsstelle@schweinfurt.de |
Anschrift: | Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 0972155560 |
Fax: | 097215578560 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 0952127274 |
Fax: | 0952127101 |
E-Mail: | denkmalpflege@landratsamt-hassberge.de |
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Münnerstadt im Landkreis Bad Kissingen liegt am Lauertal und wurde schon 770 urkundlich genannt. Besichtigt werden können unter anderem das Deutschordensschloss mit dem Henneberg-Museum, die gut erhaltene...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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