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Friedhofsämter in Blaibach - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Blaibach
0.43 km von Blaibach
Anschrift:Kirchplatz 6, 93476 Blaibach
Telefon:09941945014
Fax:09941945020
E-Mail:poststelle@blaibach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Blaibach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Bad Kötzting
3.15 km von Blaibach
Anschrift:Herrenstraße 5, 93444 Kötzting
Telefon:09941602107
Fax:09941602130
E-Mail:standesamt@bad-koetzting.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Friedhofsverwaltung Miltach
3.39 km von Blaibach
Anschrift:Kötztinger Str. 3, 93468 Miltach
Telefon:0994434150
Fax:09944341522
E-Mail:poststelle@miltach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 - 12.00 und Mo, Di 13.00 - 17.00 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Grafenwiesen
6.06 km von Blaibach
Anschrift:Rathausplatz 6, 93479 Grafenwiesen
Telefon:0994194030
Fax:09941940326
E-Mail:poststelle@grafenwiesen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Friedhofsverwaltung Chamerau
6.19 km von Blaibach
Anschrift:Kindergartenweg 3, 93466 Chamerau
Telefon:0994434170
Fax:09944341735
E-Mail:poststelle@chamerau.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr.:08.00-12.00 Uhr; Mo:13.00-16.30 Uhr; Do:13.00-18.00 Uhr
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Friedhofsverwaltung Runding
6.57 km von Blaibach
Anschrift:Dorfplatz 9, 93486 Runding
Telefon:0997185620
Fax:09971856220
E-Mail:poststelle@runding.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Blaibach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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