Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 4, 86647 Buttenwiesen |
Telefon: | 0827499990 |
Fax: | 08274999950 |
E-Mail: | gemeinde@buttenwiesen.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 09071510 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstr. 12, 86637 Wertingen |
Telefon: | 0827284364 |
Fax: | 08272844110 |
E-Mail: | poststelle@vg-wertingen.de |
Anschrift: | Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim |
Telefon: | 09070966614 |
Fax: | 09070966680 |
E-Mail: | gemeinde@tapfheim.de |
Anschrift: | Fuggerstr. 5, 86690 Mertingen |
Telefon: | 09078960012 |
Fax: | 09078960020 |
E-Mail: | buergerbuero@mertingen.de |
Anschrift: | Schäfflerstr. 6, 86695 Nordendorf |
Telefon: | 08273999813 |
Fax: | 08273999830 |
E-Mail: | info@vg-nordendorf.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 86663 Asbach-Bäumenheim |
Telefon: | 090629690 |
E-Mail: | info@asbach-baeumenheim.de |
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Die Gemeinde Buttenwiesen liegt im bayerischen Landkreis Dillingen a.d. Donau. In einer Urkunde von 1170 wurde die Ortschaft erstmals namentlich erwähnt. Die Lage im Donauried lädt zu Spaziergängen ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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