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Anschrift: | Eichstätter Str. 6, 85110 Kipfenberg |
Telefon: | 0846594170 |
Fax: | 08465941726 |
E-Mail: | info-kipfenberg@baysf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Residenzplatz 12, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 084131093849 |
Fax: | 084216007854 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Residenzplatz 12, 85092 Kösching |
Telefon: | 084131092161 |
Fax: | 084131092444 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Sonnenleite 5, 85131 Wachenzell |
Telefon: | 08423274 |
Fax: | 08423985227 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Enkeringer Str. 5, 85125 Kinding |
Telefon: | 01757252679 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Neuburger Straße 5, 86643 Rennertshofen |
Telefon: | 084343949752 |
Fax: | 084418671333 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
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Eitensheim liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und gehört der gleinamigen Verwaltungsgemeinschaft an. Die Gemeinde im Naturpark Altmühltal wurde bereits im Jahre 908 erstmals urkundlich erwähnt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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