Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Residenzplatz 1, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170147 |
E-Mail: | poststelle@lra-ei.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßweg 3, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412070 |
Fax: | 094412071150 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Anschrift: | Ludwigstraße 24, 85049 Ingolstadt |
Telefon: | 08413051141 |
Fax: | 08413051146 |
E-Mail: | sportamt@ingolstadt.de |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg a.d. Donau |
Telefon: | 0843157438 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | sportfoerderung@neuburg-schrobenhausen.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm |
Telefon: | 08441270 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Anschrift: | Bruderwöhrdstraße 15 b, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09415071532 |
Fax: | 09415074539 |
E-Mail: | sportamt@regensburg.de |
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Mindelstetten liegt im oberbayerischen Landkreis Eichstätt und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Pförring an. Die Gemeinde besteht aus 7 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1042 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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