Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Streckerplatz 3, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191864106 |
Fax: | 09191864008 |
E-Mail: | denkmalschutz@lra-fo.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bayreuther Str. 6, 91301 Forchheim |
Telefon: | 09191714410 |
E-Mail: | bauordnungsamt@forchheim.de |
Anschrift: | Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz |
Telefon: | 091239506250 |
E-Mail: | m.geiger@nuernberger-land.de |
Anschrift: | Gebbertstraße 1, 91052 Erlangen |
Telefon: | 09131861007 |
Fax: | 09131861011 |
E-Mail: | denkmalschutz@stadt.erlangen.de |
Anschrift: | Nägelsbachstraße 1, 91052 Erlangen |
Telefon: | 091318031980 |
Fax: | 09131803491980 |
E-Mail: | norbert.walter@erlangen-hoechstadt.de |
Anschrift: | Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 0921250 |
Fax: | 0921251305 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Die Gemeinde Obertrubach liegt im Landkreis Forchheim im Freistaat Bayern. Eine erstmalige urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1007 nachgewiesen. Durch die Lage in der Fränkischen Schweiz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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