Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfplatz 22, 94545 Hohenau |
Telefon: | 08558960420 |
Fax: | 08558960440 |
E-Mail: | poststelle@hohenau.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kaiserstr. 13, 94556 Neuschönau |
Telefon: | 08558960325 |
Fax: | 08558960377 |
E-Mail: | poststelle@neuschoenau.bayern.de |
Anschrift: | Giesekestr. 2, 94151 Mauth |
Telefon: | 08557960090 |
Fax: | 08557960015 |
E-Mail: | poststelle@mauth.bayern.de |
Anschrift: | Pfarrer-Kainz-Straße 6, 94160 Ringelai |
Telefon: | 08555961415 |
Fax: | 08555961418 |
E-Mail: | gemeinde@ringelai.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 94078 Freyung |
Telefon: | 08551588130 |
Fax: | 08551588230 |
E-Mail: | poststelle@freyung.de |
Anschrift: | Lusenstraße 2, 94568 Sankt Oswald-Riedlhütte |
Telefon: | 08552961133 |
Fax: | 08552961111 |
E-Mail: | poststelle@sankt-oswald-riedlhuette.de |
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Im niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau liegt die Gemeinde Hohenau, die bereits im Jahr 1380 gegründet wurde. Sehenswert ist die Burgruine Neuenbuchberg. Die Lage im Bayerischen Wald ist ideal für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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