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Friedhofsämter in Garmisch-Partenkirchen (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Friedhofsverwaltung Bad Kohlgrub
19.48 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 27, 82433 Bad Kohlgrub
Telefon:08845749013
Fax:08845749024
E-Mail:standesamt@bad-kohlgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-17:30 Uhr und Do 14-16 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Verwaltungsgemeinschaft Saulgrub
20.18 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Kohlgruber Str. 2, 82442 Saulgrub
Telefon:0884574760
Fax:08845747620
E-Mail:geschaeftsleitung@vg-saulgrub.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr und nach Vereinbarung
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Friedhofsverwaltung Murnau am Staffelsee
22.3 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee
Telefon:08841476120
Fax:08841476289
E-Mail:info@murnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-16 Uhr
Anschrift:Am Graswegerer 1, 82418 Seehausen am Staffelsee
Telefon:08841616915
Fax:08841616911
E-Mail:rathaus@vg-seehausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Mi geschlossen
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Friedhofsverwaltung Uffing am Staffelsee
25.14 km von Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Anschrift:Hauptstraße 2, 82449 Uffing am Staffelsee
Telefon:08846920217
Fax:08846920225
E-Mail:gemeinde@uffing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-18 Uhr
Mi geschlossen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Garmisch-Partenkirchen (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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