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Fahrschule in Garmisch-Partenkirchen im Branchenbuch


Claudia’s Fahrschule Inhaber Claudia Fink im Branchenbuch Garmisch-Partenkirchen

Hauptstrasse 59, 82467 Garmisch-Partenkirchen


08821 55212

https://www.claudias-fahrschule-gap.com


Der Gewerbeeintrag Claudia’s Fahrschule Inhaber Claudia Fink in Garmisch-Partenkirchen ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Claudia’s Fahrschule Inhaber Claudia Fink

Dein Führerschein ist Stück Unabhängigkeit und eröffnet tolle Möglichkeiten im Berufs- und im Privatleben. Wir möchten Dich auf Deinem Weg in die mobile Zukunft begleiten. Unsere Fahrprofis sind Deine Ansprechpartner in Theorie und Praxis und bringen dich in kürzester Zeit spielerisch durch die Prüfungen.

Anschrift

StraßeHauptstrasse 59
PLZ, Ort82467 Garmisch-Partenkirchen
Koordinaten47.4949,11.1048
KFZ-Navigation47.4948,11.1046

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag17:00 - 20:00
Dienstag17:00 - 19:00
Mittwoch17:00 - 19:00
Donnerstag17:00 - 20:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule, KFZ-Führerschein
DienstleistungenFührerschein, Motorradführerschein, Autoführerschein, Aufstiegsprüfung Motorrad, Umschulung ausländischer Führerschein, ausländischer Führerschein

Schnellaktionen

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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