Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 08221950 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151200 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Anschrift: | Schießgrabenstrasse 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 08213247322 |
Fax: | 08213247323 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg |
Telefon: | 082131022424 |
Fax: | 082131021424 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim an der Brenz |
Telefon: | 073213210 |
Fax: | 073213212410 |
E-Mail: | post@landkreis-heidenheim.de |
Anschrift: | Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm |
Telefon: | 073170400 |
Fax: | 0731704080999 |
E-Mail: | poststelle@lra.neu-ulm.de |
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Eingebettet in die eindrucksvolle Landschaft des Naturparks Augsburg-Westliche Wälder liegt die Gemeinde Winterbach. Historiker vermuten, dass der Ort bereits im 11.-12. Jahrhundert seine urkundliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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