Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 0952127208 |
Fax: | 0952127290 |
E-Mail: | kommunales@landratsamt-hassberge.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steingasse 18, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891520 |
Fax: | 09561891529 |
E-Mail: | sportamt@coburg.de |
Anschrift: | Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036857740 |
Fax: | 03685774132 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 095615141099 |
E-Mail: | sport@landkreis-coburg.de |
Anschrift: | Spörleinstr. 11, 97616 Bad Neustadt |
Telefon: | 09771940 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
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Bereits 1049 wurde Ermershausen erstmalig urkundlich genannt. Der Ort ist durch seine Lage im Naturpark Haßberge besonders attraktiv für Besucher. Die barocke Kirche des Ortes aus dem mittleren 18...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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