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Fahrschule in Untersteinach im Branchenbuch


Fahrschule Meisel im Branchenbuch Untersteinach

Stadtsteinacher Straße 2, 95369 Untersteinach


0171 6251241


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Meisel in Untersteinach ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Meisel

Bitte rufen Sie uns für genauere Informationen an!

Herzlich Willkommen bei Fahrschule Meisel,

Meine eigene Begeisterung am Auto- und Motorradfahren, möchte ich verknüpft mit fachlicher Kompetenz weitergeben. Seit über 25 Jahren bin ich Fahrlehrerin und habe entsprechende Berufserfahrung in der Aus- und Weiterbildung aller PKW und 2rad Führerscheinklassen. Lernen muss nicht öde und langweilig sein. Mit modernen, lebendigen Unterrichten und entsprechenden Fahrzeugen, macht das richtig Spaß. Ebenso bin ich mit Leib und Seele dabei, wenn jemand nach längerer Pause wieder ins Fahrerleben einsteigen möchte, man denke dabei mal an die Motorradfahrer.

Rufen Sie uns an!
Wir freuen uns auf Sie.

Anschrift

StraßeStadtsteinacher Straße 2
PLZ, Ort95369 Untersteinach
Koordinaten50.1321,11.5283
KFZ-Navigation50.1321,11.5283

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag18:00 - 20:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:00 - 20:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterAnhängerschulung, Aufbauseminare, Fahrlehrerin, Fahrschule, Fahrschulen, Fahrtraining, Farschule, Ferienfahrschulen, Ferienkurse, Frauenfahrschule, Motorradausbildung, Motorradtouren, Nachschulung, Zweiradausbildung
SprachenDeutsch, Englisch

Akzeptierte Zahlungsmittel

Banküberweisung, Bargeld

Bildergalerie

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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