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Anschrift: | Sachsenhausen 19, 63773 Goldbach |
Telefon: | 06021500630 |
Fax: | 06021500619 |
E-Mail: | poststelle@markt-goldbach.de |
Anschrift: | Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213940 |
Fax: | 06021394999 |
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 17, 63864 Glattbach |
Telefon: | 06021349125 |
Fax: | 06021349144 |
E-Mail: | tanja.stumpf@glattbach.bayern.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 63768 Hösbach |
Telefon: | 060215003330 |
Fax: | 06021500359 |
E-Mail: | poststelle@hoesbach.bayern.de |
Anschrift: | Oberafferbacher Str. 12, 63867 Johannesberg |
Telefon: | 06021348512 |
Fax: | 06021348520 |
E-Mail: | hochstadt@johannesberg.de |
Anschrift: | Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301413 |
Fax: | 06021330626 |
E-Mail: | buergeramt@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 6, 63808 Haibach |
Telefon: | 0602164831 |
Fax: | 0602164850 |
E-Mail: | gemeinde@haibach.de |
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Goldbach im Landkreis Aschaffenburg liegt in Unterfranken und wurde schon 1218 urkundlich genannt. Sehr bemerkenswert sind die St. Nikolaus-Kirche im alten Ortskern sowie die Sandsteinkirche im Stil der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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