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Verwaltungsgerichte in Goldbach (Unterfranken) - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Verwaltungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Thüringer Oberverwaltungsgericht
186.52 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Kaufstr. 2-4, 99423 Weimar
Telefon:036432060
Fax:03643206100
E-Mail:postovg@thovg.thueringen.de
(5)
Verwaltungsgericht Weimar
187.05 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Jenaer Str. 2a, 99425 Weimar
Telefon:03643413300
Fax:03643413333
E-Mail:postvgwe@vgwe.thueringen.de
(9)
Verwaltungsgericht
188.04 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Appellhofplatz, 50667 Köln
Telefon:022120660
Fax:02212066457
E-Mail:poststelle@vg-koeln.nrw.de
(2)
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
191.05 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis
Telefon:0683144701
Fax:06831447304
(2)
Verwaltungsgericht des Saarlandes
191.05 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis
Telefon:0683144701
Fax:06831447163
(5)
Verwaltungsgericht Sigmaringen
212.16 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Karlstraße 13, 72488 Sigmaringen
Telefon:07571104677
Fax:07571104661
E-Mail:poststelle@vgsigmaringen.justiz.bwl.de
(20)
Verwaltungsgericht
216.01 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf
Telefon:021188910
Fax:021188914000
E-Mail:poststelle@vg-duesseldorf.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di 8:30-15:00 Uhr, Mi, Do, Fr 8:30-14:00 Uhr
(10)
Verwaltungsgericht Augsburg
220.81 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg
Telefon:082132704
Fax:08213273149
E-Mail:poststelle@vg-a.bayern.de
(8)
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
220.83 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen
Telefon:020917010
Fax:02091701124
E-Mail:poststelle@vg-gelsenkirchen.nrw.de
(5)
Verwaltungsgericht Gera
227.24 km von Goldbach (Unterfranken)
Anschrift:Hainstr. 21, 07545 Gera
Telefon:036583390
Fax:03658339100
E-Mail:postvgge@vgge.thueringen.de
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Verwaltungsgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Verwaltungsgericht in Goldbach (Unterfranken)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Verwaltungsgericht

Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte

Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Örtliche Zuständigkeit

Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.

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