Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 06021394405 |
Fax: | 06021394999 |
E-Mail: | poststelle@lra-ab.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Zum Wartturm 11 – 13, 63571 Gelnhausen |
Telefon: | 060518515648 |
Fax: | 060518577 |
E-Mail: | info@mkk.de |
Anschrift: | Pfaffengasse 11, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301592 |
Fax: | 06021330679 |
E-Mail: | amt-fuer-umwelt-und-verbraucherschutz@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 06182873010 |
Fax: | 06182879301 |
E-Mail: | umweltamt@seligenstadt.de |
Anschrift: | Hessen-Homburg-Platz 7, 63452 Hanau |
Telefon: | 06181295785 |
E-Mail: | umweltamt@hanau.de |
Anschrift: | Wermer-Hilpert-Str. 1, 63128 Dietzenbach |
Telefon: | 0607481804106 |
Fax: | 0607481804910 |
E-Mail: | umwelt@kreis-offenbach.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Westerngrund liegt im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und gehört der Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen an. Die Wanderregion im oberen Kahlgrund besteht aus 3 Ortsteilen. Der Westernbach...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
|