Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185621 |
Fax: | 095185125 |
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptwachstraße 16, 96047 Bamberg |
Telefon: | 0951870 |
Fax: | 0951871917 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt.bamberg.de |
Anschrift: | Am Herrenhof 1, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 0952127208 |
Fax: | 0952127290 |
E-Mail: | kommunales@landratsamt-hassberge.de |
Anschrift: | Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571183320 |
Fax: | 09571181099 |
E-Mail: | carmen.baehr@landkreis-lichtenfels.de |
Anschrift: | Steingasse 18, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891520 |
Fax: | 09561891529 |
E-Mail: | sportamt@coburg.de |
Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 095615141099 |
E-Mail: | sport@landkreis-coburg.de |
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Die Gemeinde Gerach liegt im oberfränkischen Landkreis Bamberg. 1396 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung des Ortes. Sehenswert ist die St.Vitus Kirche im spätromanischen Stil. Der Ort ist von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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