Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg |
Telefon: | 095185444 |
Fax: | 095185604 |
E-Mail: | maximilian.krug@lra-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kronacher Straße 28, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571183155 |
E-Mail: | berthold.girschke@landkreis-lichtenfels.de |
Anschrift: | Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg |
Telefon: | 0951871685 |
Fax: | 0951871914 |
E-Mail: | michael.krueger@stadt.bamberg.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Straße 5, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221707461 |
Fax: | 0922170795461 |
E-Mail: | viessmann.brigitte@landkreis-kulmbach.de |
Anschrift: | Oberhacken 8, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221940214 |
Fax: | 09221940311 |
E-Mail: | stefan.schelter@stadt-kulmbach.de |
Anschrift: | Güterstraße 18, 96317 Kronach |
Telefon: | 09261678470 |
Fax: | 09261678211 |
E-Mail: | verena.dietrich@lra-kc.bayern.de |
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Die kleinste Gemeinde des Landkreises Bamberg in Oberfranken ist Wattendorf. Sie wurde erstmals 1180 in einer Urkunde erwähnt und liegt am Rand der Fränkischen Schweiz. Durch diese Lage in herrlicher Natur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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