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Anschrift: | Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth |
Telefon: | 0921764680 |
Fax: | 09217646812 |
E-Mail: | poststelle@adbv-bt.bayern.de |
Anschrift: | Gestütstraße 10, 84028 Landshut |
Telefon: | 08718082000 |
Fax: | 08718082100 |
E-Mail: | poststelle@adbv-la.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Georg-Hagen-Straße 17, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 0922190720 |
Fax: | 09221907210 |
E-Mail: | poststelle@adbv-ku.bayern.de |
Anschrift: | Schranne 3, 96049 Bamberg |
Telefon: | 095195330 |
Fax: | 09519533100 |
E-Mail: | poststelle@adbv-ba.bayern.de |
Anschrift: | Nägelsbachstraße 67, 91052 Erlangen |
Telefon: | 091313060 |
Fax: | 09131306250 |
E-Mail: | poststelle@adbv-er.bayern.de |
Anschrift: | Von-Kotzau-Straße 4, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 0923299020 |
Fax: | 09232990222 |
E-Mail: | poststelle@adbv-wun.bayern.de |
Anschrift: | Flaschenhofstraße 59, 90402 Nürnberg |
Telefon: | 09114625950 |
Fax: | 091146259526 |
E-Mail: | poststelle@adbv-n.bayern.de |
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Die Gemeinde Ahorntal liegt im oberfränkischen Landkreis Bayreuth. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen die Sophienhöhle, die Burg Rabenstein und eine Falknerei. Alljährlich findet eine sehenswerte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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