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Anschrift: | Marktplatz 1, 91344 Waischenfeld |
Telefon: | 09202960115 |
Fax: | 09202960129 |
E-Mail: | andrea.muehlhaeusser@waischenfeld.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchahorn 11, 95491 Ahorntal |
Telefon: | 0920297087717 |
Fax: | 092021572 |
E-Mail: | poststelle@ahorntal.bayern.de |
Anschrift: | Forchheimer Straße 8, 91346 Wiesenttal |
Telefon: | 0919692990 |
Fax: | 09196929929 |
E-Mail: | rathaus@wiesenttal.de |
Anschrift: | Burgstraße 8, 91327 Gößweinstein |
Telefon: | 0924298012 |
Fax: | 0924298040 |
E-Mail: | info@goessweinstein.de |
Anschrift: | Marienplatz 18, 96142 Hollfeld |
Telefon: | 0927498024 |
Fax: | 0927498029 |
E-Mail: | stadt@hollfeld.de |
Anschrift: | Forchheimer Straße 1, 91278 Pottenstein |
Telefon: | 0924370824 |
Fax: | 0924370810 |
E-Mail: | poststelle@pottenstein.bayern.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Waischenfeld im Landkreis Bayreuth ist ein staatlich anerkannter Luftkurort in der Fränkischen Schweiz. Im Jahre 1315 erhielt Waischenfeld die Stadtrechte von König Ludwig der Bayer. Besichtigt werden...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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