Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 095615141099 |
E-Mail: | sport@landkreis-coburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Steingasse 18, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891520 |
Fax: | 09561891529 |
E-Mail: | sportamt@coburg.de |
Anschrift: | Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels |
Telefon: | 09571183320 |
Fax: | 09571181099 |
E-Mail: | carmen.baehr@landkreis-lichtenfels.de |
Anschrift: | Wiesenstr. 18, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036854450 |
Fax: | 03685445501 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Clara-Zetkin-Str. 3, 98646 Hildburghausen |
Telefon: | 036857740 |
Fax: | 03685774132 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstr. 66, 96545 Sonneberg |
Telefon: | 036758710 |
Fax: | 03675871404 |
E-Mail: | poststelle@lkson.de |
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Die Gemeinde Weitramsdorf gehört zum oberfränkischen Landkreis Coburg und gliedert sich in insgesamt neun unterschiedliche Ortsteile. Die Ende des 12. Jahrhunderst erstmalig erwähnte Ansiedlung ist unweit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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