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Pressestellen in Hof (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 3)

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Geroldsgrün
22.86 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Keyßerstr. 25, 95179 Geroldsgrün
Telefon:0928896112
Fax:0928896115
E-Mail:rathaus@geroldsgruen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Stammbach
24.6 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Rathausstr. 7, 95236 Stammbach
Telefon:09256960090
Fax:092569600930
E-Mail:rathaus@stammbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-12 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 15-17:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
21 - 22 von 22
Weitere Behörden in der Nähe von Hof (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Hof
0.68 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Klosterstr. 1, 95028 Hof
Telefon:092818150
Fax:092818151199
E-Mail:post@stadt-hof.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Landkreis Hof
3.54 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Schaumbergstr. 14, 95032 Hof
Telefon:0928157297
Fax:0928157455
E-Mail:pressestelle@landkreis-hof.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Döhlau
4.27 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Am Rathaus 2, 95182 Döhlau
Telefon:0928694412
Fax:0928694444
E-Mail:gemeinde@doehlau.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Köditz
4.55 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Talstr. 2, 95189 Köditz
Telefon:09281706611
Fax:09281706666
E-Mail:rathaus@gemeinde-koeditz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(0)
Pressestelle Verwaltungsgemeinschaft Feilitzsch
5.37 km von Hof (Landkreis)
Anschrift:Hauptstr. 28, 95183 Feilitzsch
Telefon:09281735110
Fax:0928147183
E-Mail:gemeinde@feilitzsch.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Hof (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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