Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schaumbergstraße 14, 95032 Hof |
Telefon: | 0928157463 |
Fax: | 0928157460 |
E-Mail: | kira.strobel@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ludwigstraße 6, 95100 Selb |
Telefon: | 092878830 |
Fax: | 09287883190 |
E-Mail: | bauverwaltung@selb.de |
Anschrift: | Karolinenstr. 17, 95028 Hof |
Telefon: | 092818151530 |
Fax: | 092818151199 |
E-Mail: | post@stadt-hof.de |
Anschrift: | Jean-Paul-Straße 9, 95632 Wunsiedel |
Telefon: | 0923280410 |
Fax: | 09232809410 |
E-Mail: | info@landkreis-wunsiedel.de |
Anschrift: | Böttgerstraße 10, 95615 Marktredwitz |
Telefon: | 09231501167 |
Fax: | 09231501333167 |
E-Mail: | inka-maria.zeis@marktredwitz.de |
Anschrift: | Mähringer Straße 7, 95643 Tirschenreuth |
Telefon: | 09631880 |
Fax: | 096312391 |
E-Mail: | poststelle@tirschenreuth.de |
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Rehau im Landkreis Hof liegt am Fuße des Großen Kornbergs im nördlichen Fichtelgebirge, nahe der tschechischen Grenze am Perlenbach. Schon 1234 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Rehau besitzt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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