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Steuerberatung in Altdorf/Niederbayern im Branchenbuch


Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR im Branchenbuch Altdorf

Opalstraße 32, 84032 Altdorf


0871 962360

https://steuerberater-landshut-altdorf.de/


Der Gewerbeeintrag Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR in Altdorf/Niederbayern ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Steuerberatung.

Steuerkanzlei Schlüter, Yblagger & Günther GbR

https://steuerberater-landshut-altdorf.de/

Unsere Kanzlei ist mit unseren Mandanten gewachsen.
Das Wichtigste ist uns, Ihren Anforderungen auf Augenhöhe zu begegnen – das spornt zur Weiterentwicklung an.
Gemeinsam haben wir heute einen Blickwinkel von 360 Grad auf Herausforderungen und Lösungen.

Anschrift

StraßeOpalstraße 32
PLZ, Ort84032 Altdorf
Koordinaten48.5451,12.0928
KFZ-Navigation48.5451,12.0928

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:30, 13:00 - 16:30
Dienstag08:00 - 12:30, 13:00 - 16:30
Mittwoch08:00 - 12:30, 13:00 - 16:30
Donnerstag08:00 - 12:30, 13:00 - 16:30
Freitag08:00 - 13:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Weitere Informationen

StichwörterSteuerberatung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Unternehmensnachfolge
SpezialgebieteSTEUERBERATUNG, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnung/Baulohn, Steuererklärungen/Jahresabschluss, RECHTSBERATUNG, UNTERNEHMENSBERATUNG, Existenzgründung, Umstrukturierungen/Unternehmensnachfolge, Betriebswirtschaftliche Beratung

Bildergalerie

Dieter Günther
Steuerberater

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Selbstständiger Steuerberater seit über 25 Jahren
Zur langjährigen Berufserfahrung im Bereich Steuern und Finanzen gehört auch die Perspektive als ehemaliger Betriebsprüfer des Finanzamts
Spezialist für Nettolohnoptimierung und Betreuung bei Lohnsteuer- und SozialversicherungsprüfungenCornelia Schlüter
Steuerberaterin

Praxiserprobt seit der ersten Stunde durch den Werdegang von der Steuerfachangestellten über die Steuerfachwirtin bis zum Steuerberater-Examen
Spezialkenntnisse in der Beratung und bei der Begleitung von Unternehmen mit internationaler Warenbewegung und Dienstleistungserbringung
Begleitung von Unternehmen bei der Umstellung und Prozessoptimierung im Rahmen der Digitalisierung (Unternehmen online)Matthias Yblagger
Steuerberater

Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)

 

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Affinität für das Steuerrecht bereits im Studium erkannt und durch die zusätzlichen Erfahrungen bei Unternehmensübergaben zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) weiterentwickelt
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Dieter Günther
Steuerberater

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Selbstständiger Steuerberater seit über 25 Jahren
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Steuerberaterin

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Steuerberater

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Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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Steuerberatung

Grundsätzlich versteht man unter der Steuerberatung eine geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Über Zulässigkeiten der Steuerberatung gibt das Steuerberatungsgesetz 8StBerG) Aufschluss.

Aufgaben des Steuerberaters

Steuerberater sind meist freiberuflich tätig und können Hilfestellung zu verschiedenen steuerlichen Fragen geben. Dazu zählen  z. B. Fragen der Steuererklärung, der Steuerrechtsdurchsetzung, der Steuergestaltung oder betriebswirtschaftliche Themen.

Lohnsteuerhilfeverein

Speziell für Arbeitnehmer sind die Lohnsteuerhilfevereine konzipiert. Im Zuge einer Mitgliedschaft kann Hilfe in Steuersachen geleistet werden.

Steuerberatungsgesetz

Die Steuerberatung in Deutschland wird über das Steuerberatungsgesetz geregelt. Es trat ursprünglich 1961 in Krank und wurde 1975 neubekanntgemacht. U. a. besitzt das Steuerberatungsgesetz Inhalte zu den Rechten und Berufspflichten des Steuerberaters.

Die Steuerberatung

Als offizielles Organ des Deutschen Steuerberaterverbandes gilt Die Steuerberatung. Die Fachzeitschrift erscheint monatlich und befasst sich mit dem Steuerrecht, z. T. auch mit Themen aus dem Arbeits- und Sozialrecht.

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