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Anschrift: | Röntgenstr. 1, 84030 Landshut |
Telefon: | 0871143840 |
Fax: | 087114384140 |
E-Mail: | ea-la.poststelle@lmg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hornstr. 2, 93053 Regensburg |
Telefon: | 0941705710 |
Fax: | 094170571209 |
E-Mail: | ea-r.poststelle@lmg.bayern.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Str. 69, 85055 Ingolstadt |
Telefon: | 0841954760 |
Fax: | 08419547634 |
E-Mail: | ea-in.poststelle@lmg.bayern.de |
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Rottenburg an der Laaber liegt im Landkreis Landshut an der Großen Laber und erhielt schon 1378 die Marktrechte durch die Herzöge Otto und Friedrich Rottenburg. Besichtigt werden sollten unter anderem die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Eichwesen ist in Deutschland auf Bundeslandebene organisiert und wurde bereits 1912 verstaatlicht. Der Vollzug des Eichgesetzes ist neben der Überwachung von eichpflichtigen Messgeräten als wichtigste Zuständigkeit zu benennen.
Der Vollzug des Mess- und Eichgesetzes ist die wesentliche Aufgabe der Eichbehörden. Weitere Zuständigkeiten liegen in der Eichung von Messgeräten (z. B. Taxametern, Zapfsäulen, Waagen), messtechnischen Kontrollen und der Überwachung von Fertigpackungen.
In Deutschland liegt die Hauptaufgabe des Eichamts im Vollzug des Mess- und Eichgesetzes. Zuständig sind die Eichbehörden der Bundesländer (z. B. Eichaufsichtsbehörde Saarland, Landesamt für Maß und Gewicht Bayern).
Neben der messtechnischen Kontrolle von Medizinprodukten und der Marktüberwachung ist die Eichung von Messgeräten Hauptaufgabe des Eichamts. Entsprechend der Eichpflicht sind Messgeräte wie Taxameter, Waagen und Tachometer in regelmäßigen Abständen zu eichen.
Das Eichwesen unterliegt primär dem Mess- und Eichgesetz (ehem. Eichgesetz) und ist länderspezifisch organisiert. Außerdem sind Eichämter in ihrer Tätigkeit an die Richtlinien der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gebunden.
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