Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 82065 Baierbrunn |
Telefon: | 0897441500 |
Fax: | 08974415010 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Frankenthaler Straße 2, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | einbuergerung@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 21, 82064 Straßlach-Dingharting |
Telefon: | 08170930036 |
Fax: | 081709300846 |
E-Mail: | standesamt@strasslach.de |
Anschrift: | Starnberger Straße 50, 82069 Schäftlarn |
Telefon: | 08178930322 |
Fax: | 081784271 |
E-Mail: | post@schaeftlarn.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 82031 Grünwald |
Telefon: | 08964162140 |
Fax: | 08964162210 |
E-Mail: | info@gemeinde-gruenwald.de |
Anschrift: | Johann-Bader-Straße 21, 82049 Pullach im Isartal |
Telefon: | 089744744302 |
Fax: | 089744744744 |
E-Mail: | info@pullach.de |
Anschrift: | Mittenwalder Str. 6, 82057 Icking |
Telefon: | 0817892000 |
Fax: | 08178920050 |
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Baierbrunn liegt südlich von München innerhalb des S-Bahn-Netzes im gleichnamigen oberbayerischen Landkreis. Die Gemeinde besteht aus 2 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 776 erstmals urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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