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Anschrift: | Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bayerstraße 28a, 80335 München |
Telefon: | 08923396300 |
Fax: | 08923326458 |
E-Mail: | buergeranfragen.rku@muenchen.de |
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823177 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | naturschutz@lra-ebe.de |
Anschrift: | Freisinger Straße 67, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581210 |
Fax: | 08122581033 |
E-Mail: | poststelle@lra-ed.de |
Anschrift: | Weiherweg 16, 85221 Dachau |
Telefon: | 0813174269 |
Fax: | 0813174333 |
E-Mail: | poststelle@lra-dah.bayern.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877371 |
Fax: | 0815114811473 |
E-Mail: | naturschutz@LRA-starnberg.de |
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Haar liegt im oberbayerischen Landkreis München. Die Gemeinde besteht aus 5 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1073 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort verfügt über ein Bürgerhaus, das sowohl...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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