Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Passauer Straße 3, 94161 Ruderting |
Telefon: | 08509900513 |
Fax: | 08509900530 |
E-Mail: | info@ruderting.de |
Anschrift: | Domplatz 11, 94032 Passau |
Telefon: | 08513971 |
Fax: | 08512894 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-passau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchenweg 2, 94154 Neukirchen vorm Wald |
Telefon: | 08504915215 |
Fax: | 08504915230 |
E-Mail: | info@neukirchen-vorm-wald.de |
Anschrift: | Pilgrimstr. 2, 94113 Tiefenbach |
Telefon: | 0850990090 |
Fax: | 08509900950 |
E-Mail: | info@tiefenbach.eu |
Anschrift: | Marktplatz 2, 94116 Hutthurm |
Telefon: | 08505900143 |
Fax: | 08505900116 |
E-Mail: | helga.donaubauer@hutthurm.de |
Anschrift: | Passauer Str. 42, 94121 Salzweg |
Telefon: | 08519499822 |
Fax: | 08519499820 |
E-Mail: | verwaltung@salzweg.de |
Anschrift: | Hauptstr. 5, 94124 Büchlberg |
Telefon: | 08505900813 |
Fax: | 08505900848 |
E-Mail: | info@buechlberg.de |
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Ruderting liegt im Bayerischen Wald im Landkreis Passau. Die Kreisstadt ist nur etwa 13 km entfernt. Eine erste urkundliche Erwähnung Rudertings ist für das Jahr 1311 nachgewiesen. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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