Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Friedenstraße 12/14, 97072 Würzburg |
Telefon: | 09318023030 |
Fax: | 0931802984230 |
E-Mail: | beratung-wuerzburg@drv-nordbayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 97332 Volkach |
Telefon: | 0938140121 |
Anschrift: | Kaiserstraße 13-15, 97318 Kitzingen |
Telefon: | 09321203320 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Balthasar-Neumann-Platz 8, 97440 Werneck |
Telefon: | 097222251 |
Anschrift: | Markt 1, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 09318023030 |
E-Mail: | beratung-wuerzburg@drv-nordbayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 3, 91443 Scheinfeld |
Telefon: | 0916292910 |
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Kürnach liegt im unterfränkischen Landkeis Würzburg, in ungefähr 10 km Entfernung von der gleichnamigen Stadt. Durch die Gemeinde fließt die Kürnach. Der Ort und besteht aus einer Gemarkung und wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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