Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Weilheimer Str. 2, 86932 Pürgen |
Telefon: | 08196930120 |
Fax: | 08196930130 |
E-Mail: | info@vg-puergen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Fritz-Börner-Str. 11, 86929 Penzing |
Telefon: | 08191984016 |
Fax: | 08191984010 |
E-Mail: | info@penzing.de |
Anschrift: | Katharinenstr. 1, 86899 Landsberg am Lech |
Telefon: | 08191128229 |
Fax: | 08191128180 |
E-Mail: | kontakt@landsberg.de |
Anschrift: | Von-Pfetten-Füll-Platz 1, 86949 Windach |
Telefon: | 08193930513 |
Fax: | 081939305913 |
E-Mail: | kohlberger@vg-windach.de |
Anschrift: | Pfälzer Str. 1, 86916 Kaufering |
Telefon: | 08191664123 |
Fax: | 081916645123 |
E-Mail: | markt@kaufering.de |
Anschrift: | Landsberger Straße 15, 86947 Weil |
Telefon: | 08195931322 |
Fax: | 08195931330 |
E-Mail: | info@weil.de |
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Schwifting ist durch seine Nähe zu Landsberg am Lech ein beliebtes Ausflugsziel für Besuchende. Schon anno 987 wurde der Ort erstmals schriftlich dokumentiert. Die imposante Marienlinde als bekanntes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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