Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rinnigstraße 6, 96250 Ebensfeld |
Telefon: | 09573960818 |
Fax: | 09573960830 |
E-Mail: | rathaus@ebensfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 1, 96231 Bad Staffelstein |
Telefon: | 095734133 |
Fax: | 095734171 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Herrngasse 1, 96199 Zapfendorf |
Telefon: | 0954787928 |
Fax: | 0954787999 |
E-Mail: | poststelle@zapfendorf.de |
Anschrift: | Grabenstraße 26, 96179 Rattelsdorf |
Telefon: | 09547922219 |
Fax: | 095477522 |
E-Mail: | info@markt-rattelsdorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 96274 Itzgrund |
Telefon: | 09533922615 |
Fax: | 09533922610 |
E-Mail: | info@itzgrund.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 96190 Untermerzbach |
Telefon: | 09533980924 |
Fax: | 09533980929 |
E-Mail: | info@untermerzbach.de |
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Ebensfeld im Landkreis Lichtenfels ist auch als Tor zum Obermain bekannt. Attraktiv für Besucher ist der Markt durch die Veitskapelle in Ansberg sowie die Wallfahrtskirche Maria Schmerz im Ortsteil Eggenbach.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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