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Pressestellen in Miesbach (Landkreis) - Öffnungszeiten (Seite 2)

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Waakirchen
11.89 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Tegernseer Str. 7, 83666 Waakirchen
Telefon:0802190280
Fax:08021902832
E-Mail:info@gemeinde-waakirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr
(0)
Pressestelle Bad Wiessee
11.89 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Sanktjohanserstr. 12, 83707 Bad Wiessee
Telefon:08022860220
Fax:08022860250
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Rottach-Egern
11.98 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Nördliche Hauptstr. 9, 83700 Rottach-Egern
Telefon:0802267130
Fax:08022671329
E-Mail:rathaus@rottach-egern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
(0)
Pressestelle Valley
12.13 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Pfarrweg 1, 83626 Valley
Telefon:08024477340
Fax:0802447734199
E-Mail:info@gemeinde-valley.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Holzkirchen
13.88 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Marktplatz 2, 83607 Holzkirchen
Telefon:08024642251
Fax:08024642851
E-Mail:oeffentlichkeitsarbeit@holzkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Kreuth
17.09 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Nördliche Hauptstr. 14, 83708 Kreuth
Telefon:08029180
Fax:080291841
E-Mail:rathaus@kreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di+Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
(0)
Pressestelle Otterfing
17.96 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Münchner Str. 13, 83624 Otterfing
Telefon:0802490630
Fax:080249063900
E-Mail:gemeinde@otterfing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Bayrischzell
18.62 km von Miesbach (Landkreis)
Anschrift:Kirchplatz 2, 83735 Bayrischzell
Telefon:08023907611
Fax:080231034
E-Mail:verwaltung@bayrischzell.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Miesbach (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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