Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 1, 84428 Buchbach |
Telefon: | 08086930714 |
Fax: | 080869307514 |
E-Mail: | rathaus@buchbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühldorfer Straße 54, 84419 Schwindegg |
Telefon: | 08082930417 |
Fax: | 08082930444 |
E-Mail: | poststelle@gemeinde-schwindegg.de |
Anschrift: | Am Sportplatz 5, 84419 Obertaufkirchen |
Telefon: | 08082930324 |
Fax: | 08082930350 |
E-Mail: | gemeinde@obertaufkirchen.de |
Anschrift: | Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen |
Telefon: | 08637988418 |
Fax: | 0863798842518 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 42, 84149 Velden |
Telefon: | 0874228837 |
Fax: | 0874228841 |
E-Mail: | kiermeier@vg-velden.de |
Anschrift: | Schulstraße 5a, 84431 Heldenstein |
Telefon: | 0863698230 |
Fax: | 08636982329 |
E-Mail: | info@heldenstein.de |
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Buchbach im Landkreis Mühldorf am Inn liegt im Alpenvorland ca. 12km nordöstlich von Dorfen und wurde schon 788 erstmals schriftlich genannt. Besichtigt werden können unter anderem die Wallfahrtskirche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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