Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Hofmark 28, 84564 Oberbergkirchen |
Telefon: | 08637988418 |
Fax: | 0863798842518 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberbergkirchen.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Klosterstraße 22, 84562 Mettenheim |
Telefon: | 08631167715 |
Fax: | 08631167725 |
E-Mail: | info@gemeinde-mettenheim.de |
Anschrift: | Schweppermannstraße 1, 84539 Ampfing |
Telefon: | 08636500934 |
Fax: | 08636500930 |
E-Mail: | poststelle@ampfing.bayern.de |
Anschrift: | Johannesstraße 9, 84494 Neumarkt-Sankt Veit |
Telefon: | 08639988845 |
Fax: | 086399888645 |
E-Mail: | vg@neumarkt-sankt-veit.de |
Anschrift: | Rohrbach 20, 84513 Erharting |
Telefon: | 08635698610 |
Fax: | 08635698629 |
E-Mail: | rathaus@vg-rohrbach.de |
Anschrift: | Huterergasse 4, 84453 Mühldorf a. Inn |
Telefon: | 08631612301 |
Fax: | 08631612222 |
E-Mail: | stadtverwaltung@muehldorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Gemeinde Lohkirchen liegt im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn. Das örtliche Leben des im Jahre 790 erstmals in einer Urkunde erwähnten Ortes ist durch Vereine geprägt. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
|