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Anschrift: | Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf am Inn |
Telefon: | 08631699338 |
Fax: | 08631699699 |
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg |
Telefon: | 08092823177 |
Fax: | 08092823210 |
E-Mail: | naturschutz@lra-ebe.de |
Anschrift: | Freisinger Straße 67, 85435 Erding |
Telefon: | 08122581210 |
Fax: | 08122581033 |
E-Mail: | poststelle@lra-ed.de |
Anschrift: | Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600410 |
Fax: | 08161600610 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Anschrift: | Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München |
Telefon: | 08962210 |
Fax: | 08962212278 |
E-Mail: | poststelle@lra-m.bayern.de |
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Maitenbeth ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis Mühldorf am Inn. 977 wurde die Ortschaft erstmals in einer Urkunde erwähnt. Der Ort liegt an der B12 in waldreicher Umgebung. Der Besucher kann die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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